Was ist eigentlich Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)?

von | Mai 18, 2020 | Arbeit gelassener schaffen

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) klingt sperrig, ist aber eine gute Sache. Einmal für Sie als Mitarbeiter/in bzw. Führungskraft, weil es für Sie leichter wird, nach einer Krankheit wieder an Bord zu kommen. Andererseits für Ihren Arbeitgeber, weil er Planungssicherheit bekommt und gut eingearbeitete Leute behält.

BEM soll konkret dazu beitragen, …

  • eine Krankheiten zu überwinden,
  • einer erneuten Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen
  • und auf diese Weise den Arbeitsplatz zu sichern.

So will es das Gesetz (§ 167 SGB IX).

Auf BEM haben Sie als Beschäftigte/r Anspruch, wenn Sie 6 Wochen und mehr innerhalb der letzten 12 Monate krank bzw. arbeitsunfähig waren.

Es gibt außerdem die sog. „stufenweise Wiedereingliederung“: Das ist eine wirksame Rückkehrhilfe der Krankenkassen. In Absprache mit dem Arzt stimmen Sie dann die täglichen Arbeitszeiten für die ersten Wochen ab und informieren Ihren Arbeitgeber darüber.

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Im BEM-Gespräch ist Klartext angesagt

Im sogenannten BEM-Gespräch geht es um die Details für Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz. Das Gespräch findet mit Ihnen und mindestens einem Vertreter Ihres Arbeitgebers statt.

Dabei sind vor allem zwei Kernfragen wichtig:

Besteht ein Zusammenhang zwischen Ihrem Arbeitsplatz und der Erkrankung? Manchmal sind es Arbeitsbedingungen, die auf Dauer krank machen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn Mitarbeiter in der Nähe von Faxgeräten/Druckern/Kopierern gesessen haben und allergisch auf den Feinstaub reagieren. Oder die Nerven werden überstrapaziert, weil täglich verärgerte Kunden am Telefon beruhigt werden müssen oder weil es große Spannungen im Team gibt.

Gibt es eine bleibende körperliche oder psychische Einschränkung? Nach manchen Erkrankungen bleiben dauerhaft Einschränkungen zurück: Wer nach einer Augen-OP schlecht sieht, braucht eventuell Hilfsmittel am PC. Wer eine Bandscheiben-OP hatte, darf vielleicht nicht mehr den ganzen Tag sitzen und muss auch im Stehen arbeiten können. Wer seine Stressresistenz verliert, braucht vielleicht andere Arbeitsaufgaben.

Beide Fragen helfen dabei, den Arbeitsplatz gegebenenfalls so anzupassen, dass Sie als Beschäftigter dort dauerhaft gut weiterarbeiten können. 

Nicht erforderlich und nicht ratsam ist das Sprechen über Diagnosen und Prognosen im BEM-Gespräch. Schlechte Gesundheitsdiagnosen und Prognosen können im schlimmsten Fall als Kündigungsgrund herhalten. Deshalb sollten diese erst gar nicht „aktenkundig“ werden. Entscheidend für die Ausgestaltung Ihrer Rückkehr sind die zwei konkreten Fragen oben. 

Der Startschuss geht vom Arbeitgeber aus

Ihr Arbeitgeber lädt Sie zum BEM-Gespräch ein. Das ist im optimalen Fall ein sogenannter BEM-Beauftragter. Sie als Beschäftigte/r können die Einladung ohne Angabe von Gründen verweigern oder auf später verschieben.

Das Ablehnen macht dann Sinn, wenn Sie kein Vertrauen in das BEM haben. Entweder weil sich in Ihrem Haus herumgesprochen hat, dass der Ton in den Gesprächen nicht vertrauensvoll und gleichberechtigt ist oder weil die Anliegen der Beschäftigten nicht ernst genommen werden.

Ein Verschieben ist sinnvoll, wenn aus Ihrer Sicht die Rückkehr an den Arbeitsplatz noch gar nicht absehbar ist.  

Nehmen Sie die Einladung zum BEM an! Das ist meine Empfehlung. Besprechen Sie sich vorher mit einer Person Ihres Vertrauens, z. B. einem Ihrer Interessensvertreter. Das gibt Sicherheit, wenn Sie Angst vor dem Gespräch haben oder weil es einfach Neuland für Sie ist. So sind Sie gut vorbereitet.

Sie dürfen übrigens eine Begleitperson zum Gespräch mitbringen; kündigen Sie das einfach vorher an. So haben Sie jemanden an Ihrer Seite und notfalls ein Sprachrohr für Ihre Belange.

Wenn Sie eine anerkannte Behinderung haben, muss die Schwerbehindertenvertretung dabei sein bzw. auf Wunsch auch der Betriebsarzt. 

Wenn Sie keine Einladung zum BEM bekommen haben

BEM ist ein relativ junges Gesetz (seit 2004) und noch längst nicht in allen Betrieben und Verwaltungen angekommen bzw. umgesetzt worden.

Wenn Sie Anspruch auf ein BEM haben, also 6 Wochen in den vergangenen 12 Monaten krank waren oder länger, dann können Sie das BEM von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Sprechen Sie dazu Ihre Personalabteilung und Ihre Interessensvertretung an.

Eine gute Rückkehr an Board für Sie

Ihre Karin Vittinghoff

BEM ist ein relativ junges Gesetz (seit 2004) und noch längst nicht in allen Betrieben und Verwaltungen angekommen bzw. umgesetzt worden.

Wenn Sie Anspruch auf ein BEM haben, also 6 Wochen in den vergangenen 12 Monaten krank waren oder länger, dann können Sie das BEM von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Sprechen Sie dazu Ihre Personalabteilung und Ihre Interessensvertretung an.

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2 Kommentare

  1. WIe immer, super! Kurz und knackig mit tollen Beispielen! Alles Gute! Ingrid Brzoska

    Antworten
    • Danke liebe Ingrid ?

      Antworten

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